Wenn Ihr Auto bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde, steht man meist vor der Entscheidung, ob man einen Kostenvoranschlag oder einen Schadensgutachten einholen soll. Ein Sachverständigengutachten ist konkreter und für den Fahrzeughalter sicherer, aber auch teurer. Wird der Schaden auf mehr als 700 Euro geschätzt, zahlt die Kfz-Versicherung das Kfz-Gutachten. Alles, was darunter liegt, gilt als Bagatellschaden, bei dem ein Kostenvoranschlag ausreicht. Was verstehen Sie unter einem Kostenvoranschlag? Ein Gutachten wird nur von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt. Der Sachverständige ist an keine Weisungen gebunden. Nach seinem fachlichen Urteil soll er den Schaden klar und detailliert darstellen, und zwar so, dass auch ein Laie die Ausführungen nachvollziehen kann. Sachverständigengutachten sind präziser und nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden.
Wenn sich später herausstellt, dass die Reparaturkosten teurer sind als im Gutachten veranschlagt, liegt die Verantwortung beim Gutachter und nicht beim Fahrzeughalter. Daher ist es für den Fahrzeugeigentümer günstiger, einen Kfz Gutachter Stuttgart zu beauftragen.
Was steht sonst noch im Kfz-Unfallunfallgutachten?
Der Gutachter kann nicht nur über die Reparaturkosten entscheiden. Er berücksichtigt auch Dinge wie
- Dauer der Reparatur
- Wertverlust durch den Unfall
- Der Nutzungsausfall während der Reparatur
- Risiken im Verhältnis zum steigenden Reparaturaufwand
Bei einem größeren Schaden, insbesondere bei einem optisch und technisch gut erhaltenen Auto, muss der Geschädigte in jedem Fall ein Kfz-Gutachten einholen.
Was wird bei der Begutachtung eines Kraftfahrzeugs durch einen Unfallgutachter veranschlagt?
Die Gebühren für die Leistungen des Gutachters richten sich nach der Schwere des Schadens. Je schwerer der Schaden ist, desto geringer ist der Prozentsatz. Beträgt die Schadenshöhe 1000 Euro, muss der Kunde 35 Prozent, also 350 Euro, veranschlagen. Wenn der Schaden beispielsweise 30.000 Euro übersteigt, betragen die Kosten für einen Sachverständigen 7 Prozent. Die meisten Sachverständigen richten ihre Kosten nach der BVSK Honorartabelle. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Autoversicherung für den Sachverständigen aufkommen. Andernfalls muss der Autobesitzer die Kosten für das Kfz-Gutachten eines Kfz-Sachverständigen tragen. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag zu erstellen, um später nicht mit unangenehmen unerwarteten Kosten konfrontiert zu werden.
Kann ein Sachverständiger einen Unfallbericht online erstellen?
In vielen Fällen kann der Sachverständige die Arbeit auch online erledigen. Dazu benötigt er genaue Informationen über das Auto, zum Beispiel:
- Fahrzeugtyp
- Datum der Erstzulassung
- Fahrgestellnummer
Außerdem werden Fotos des beschädigten Fahrzeugs benötigt, und zwar
- Diagonale Bilder
- Eines von jeder Seite
- Detailaufnahme von den Beschädigten Karosserieteilen
- Ein Bild in der Übersicht vom Schaden
Im Zweifelsfall muss ein Sachverständiger vor Ort das Auto begutachten. Wenn die Versicherung nicht bereit ist zu zahlen, ist es wichtig, ein Gutachten von einem Sachverständigen einzuholen:
Nach dem zerlegen des Unfallschadens stellt sich heraus, dass mehr Arbeit nötig ist, als zunächst angenommen. Doch die Versicherung will die zusätzlichen Arbeiten nicht finanzieren.
Die andere Seite des Zusammenstoßes behauptet, dass nicht alle dokumentierten Schäden auf den Vorfall zurückzuführen sind. In diesen Situationen ist ein Gutachten des Kfz-Sachverständigen sein Geld wert.
Wenn der Eindruck besteht, dass das Gutachten des Sachverständigen ungenau, unprofessionell oder voreingenommen war, könnte es von der Gegenpartei angefochten werden. In einem solchen Fall wird ein zweites Gutachten von einem von der gegnerischen Partei ausgewählten Sachverständigen erstellt. Stellt sich heraus, dass Ihre Zweifel nicht gerechtfertigt waren, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten nicht übernehmen.